Verkehrsstrafrecht Hamburg Bergedorf 

Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf auch im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Verkehrsstrafercht, Verkehrsrecht, Bergedorf

Berufskraftfahrer oder Mitarbeiter im Außendienst sind auf ihren Führerschein angewiesen. Auch wer den Führerschein nicht unbedingt braucht gibt ihn nur ungerne ab. Wenn ein Fahrverbot droht prüfe ich den Bußgeldbescheid auf mögliche Fehler. Ich vertrete Sie in einem Bußgeldverfahren gegenüber der Polizei, der Bußgeldstelle und gegebenenfalls auch vor Gericht.


Egal ob Sie zu schnell gefahren sind, Ihnen Unfallflucht oder eine andere Straftat, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs oder Alkohol am Steuer vorgeworfen wird, sollten Sie selber zunächst keine Aussage oder Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen.
 
Wenn Sie einer Straftat, wie zum Beispiel einer Fahrerflucht beschuldigt werden, haben Sie das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Hierüber sind Sie von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Polizei zu belehren.

Auch einer eventuellen Vorladung durch die Polizei sollten Sie nicht Folge leisten.

Meistens ist es besser, wenn Sie als Beschuldigter zu dem erhobenen Vorwurf schweigen. Sie sind nur dazu verpflichtet Angaben zu Ihren Personalien zu machen.

Ich beantrage in diesen Fällen mir Akteneinsicht zu gewähren und gebe gegebenenfalls, nach erfolgter Akteneinsicht, eine Stellungnahme für Sie ab.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir in meiner Kanzlei am Schlosspark in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf.  

Bußgeld

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Bußgeld, Rechtsanwalt, Bergedorf

Wenn jemand zum Beispiel zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde oder bei Rot über eine Ampel gefahren ist wird ein Bußgeld verhängt. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, prüfe ich die Erfolgsaussichten eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid. Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Ordnungswidrigkeit

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Ordnungswidrigkeit, Rechtsanwalt, Hamburg

Wenn der Verstoß nicht allzu schwer ist wird in Deutschland keine Strafe, wie im Strafrecht, sondern ein Bußgeld oder Verwarngeld verhängt. Im Straßenverkehr wird bei Geschwindigkeitsübertretungen, Vorfahrtsverletzungen oder bei telefonieren mit einem Handy am Steuer ein Bußgeld verhängt. Bei allen Fragen zu einem Bußgeld berate ich Sie gerne in meiner Kanzlei in Hamburg - Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf bei Hamburg. Vereinbaren Sie gerne einen Termin

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

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Bußgeldbescheid, Verkehrsrecht, Bergedorf

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Dann wird der Bußgeldbescheid und ein mögliches Fahrverbot zunächst nicht rechtskräftig.  

Wenn mit dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot verhängt wird, werden 2 Punkte in Flensburg eingetragen. 


Wenn es nicht möglich ist ein Fahrverbot abzuwenden, kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dazu führen, dass Sie Ihren Führerschein erst später abgeben müssen.  

Es gibt eine 4 Monats-Schonfrist nach § 24 Abs. 2a StVG. Diese Frist lässt sich mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verlängern. Das Fahrverbot beginnt erst mit Rechtskraft der Entscheidung. Wenn diese Frist nicht ausreicht, um sich auf das Fahrverbot einzustellen, kann es sinnvoll sein gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Sie haben dann eventuell die Möglichkeit den Führerschein in Ihren Ferien abzugeben.   


Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, beantrage ich bei Ihrer Versicherung mir eine Kostendeckungszusage für Ihre Vertretung zu erteilen. In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten des Verfahrens. Sie müssen dann nur die Kosten in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung tragen, falls eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart wurde.
 
Ich prüfe für Sie die Erfolgschancen bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
 
Bei der Verhängung eines Fahrverbots  setze ich mich bei Gericht dafür ein, dass von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen wird. Dies ist in einigen Fällen möglich, gegebenenfalls gegen eine Erhöhung des Bußgeldes. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir in meiner Kanzlei in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf.  

Rechtsanwalt Freytag in Hamburg Bergedorf

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KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT-VERKEHRSSTRAFRECHT  / Rechtsanwalt Frank Freytag in Hamburg - Bergedorf / Tel. 040 73506935
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