Verkehrsstrafrecht Hamburg Bergedorf 

Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf auch im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Verkehrsstrafercht, Verkehrsrecht, Bergedorf

Berufskraftfahrer oder Mitarbeiter im Außendienst sind auf ihren Führerschein angewiesen. Auch wer den Führerschein nicht unbedingt braucht gibt ihn nur ungerne ab. Wenn ein Fahrverbot droht prüfe ich den Bußgeldbescheid auf mögliche Fehler. Ich vertrete Sie in einem Bußgeldverfahren gegenüber der Polizei, der Bußgeldstelle und gegebenenfalls auch vor Gericht.


Egal ob Sie zu schnell gefahren sind, Ihnen Unfallflucht oder eine andere Straftat, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs oder Alkohol am Steuer vorgeworfen wird, sollten Sie selber zunächst keine Aussage oder Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen.
 
Wenn Sie einer Straftat, wie zum Beispiel einer Fahrerflucht beschuldigt werden, haben Sie das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Hierüber sind Sie von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Polizei zu belehren.

Auch einer eventuellen Vorladung durch die Polizei sollten Sie nicht Folge leisten.

Meistens ist es besser, wenn Sie als Beschuldigter zu dem erhobenen Vorwurf schweigen. Sie sind nur dazu verpflichtet Angaben zu Ihren Personalien zu machen.

Ich beantrage in diesen Fällen mir Akteneinsicht zu gewähren und gebe gegebenenfalls, nach erfolgter Akteneinsicht, eine Stellungnahme für Sie ab.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir in meiner Kanzlei am Schlosspark in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf.  

Bußgeld

Ordnungswidrigkeit

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Rechtsanwalt Freytag in Hamburg Bergedorf

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KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT-VERKEHRSSTRAFRECHT  / Rechtsanwalt Frank Freytag in Hamburg - Bergedorf / Tel. 040 73506935
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