Erstberatung in Bergedorf

Erstberatung durch Anwalt in Bergedorf

Erste Beratung von Ihrem Anwalt in Bergedorf 


Wie läuft der erste Termin in der Kanzlei in Bergedorf ab?  

Wenn Sie zu mir in die Kanzlei in Bergedorf kommen, können Sie  mir Ihr Problem und den Sachverhalt ausführlich schildern. Im Rahmen einer Erstberatung werde ich eine erste rechtliche Bewertung vornehmen und Ihnen eine Einschätzung der Erfolgsaussichten geben. Ich werde mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen besprechen. Ferner werde ich die zu erwartenden Kosten kalkulieren. Sie entscheiden dann, ob Sie mich mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen oder nicht.         

Manchmal kann schon ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt helfen. 

 

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat wollen Sie wissen welche Rechte Sie haben und wie bei der Kündigung die Höhe Ihrer Abfindung berechnet wird.

 

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten brauchen Sie Hilfe bei der Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung. 

 

Auch bei einer Trennung und einer bevorstehenden Scheidung berate ich Sie als Ihr Rechtsanwalt in Bergedorf und in der Zweigstelle in Wentorf       

     

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen? 

Damit ich Ihren Fall richtig beurteilen kann, ist es sinnvoll, wenn Sie alle wichtigen Unterlagen zum Termin mitbringen. Wichtig sind Verträge und der geführte Schriftverkehr. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauche ich den Namen der Rechtsschutzversicherung und die Versicherungsvertragsnummer. 

  

Wie hoch sind die Kosten einer Erstberatung? 

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kann ich gegebenenfalls mit Ihrer Versicherung abrechnen. 

 

Sie sollten sich vor der Beratung von Ihrer Rechtsschutzversicherung bestätigen lassen, dass diese die Kosten der Erstberatung übernimmt. 

 

Wenn Sie noch keine Kostendeckungszusage Ihrer Versicherung haben, kann ich für Sie bei Ihrer Versicherung diese beantragen. Hierfür benötige ich den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer. 

 

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben müssen Sie die Kosten einer Erstberatung selber zahlen. Wie hoch die Kosten sind hängt von dem jeweiligen Fall ab. Unabhängig vom Gegenstandswert und der Schwierigkeit beträgt die Höchstgebühr 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Gerne informiere ich Sie vorab über die Kosten einer Erstberatung in meiner Kanzlei in Bergerdorf.

Sie suchen einen kompetenten Rechtsanwalt in Bergedorf? 

Dann kontaktieren Sie mich gerne.