Aufhebungsvertrag / Arbeitsrecht

In meiner Kanzlei in Hamburg Bergedorf berate ich Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu dem Thema Aufhebungsvertrag.    

Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht Bergedorf

Rechtsberatung in Hamburg Bergedorf zum Aufhebungsvertrag

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden wollen, berate ich Sie als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bergedorf, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ich prüfe für Sie den Aufhebungsvertrag und weise Sie  auf etwaige Fallstricke hin. 

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können im beiderseitigen Einverständnis das Arbeitsverhältnis durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag beenden. Wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird müssen die Vorschriften nach den Kündigungsschutzgesetzen nicht beachtet werden. Weder der Personalrat noch der Betriebsrat müssen angehört werden. Gegebenenfalls muss auch die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört werden. 


Wenn der Arbeitnehmer einen neuen Job gefunden hat und die neue Stelle so schnell wie möglich antreten möchte, kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werde. Sonst könnte das Arbeitsverhältnis nur mit einer womöglich langen Kündigungsfrist gekündigt werden. 

Wenn der Arbeitnehmer aber keinen neuen Job in Aussicht hat, ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag Vorsicht geboten. Der Arbeitnehmer muss bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt beachten, dass ihm eine 12 wöchige Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld droht. Die Sperrzeit lässt sich nur umgehen, wenn in dem Aufhebungsvertrag folgendes steht:

  • an Stelle des Aufhebungsvertrages wäre das Arbeitsverhältnis sonst betriebsbedingt gekündigt worden, der Aufhebungsvertrag wurde geschlossen um diese Kündigung zu vermeiden
  • eine Abfindung ist nicht höher als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist wird nicht abgekürzt 


Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen, damit dieser einen Aufhebungsvertrags unterschreibt. Wenn der Arbeitgeber sich nicht an diese Regeln hält, hat der Aufhebungsvertrag keinen Bestand.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer z.B. mit einer fristlosen Kündigung droht, um ihn dazu zu bewegen das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden, kann der Arbeitnehmer den Vertrag anfechten. Er muss dies aber innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vertrages machen. 

Sonst kann der Aufhebungsvertrag nur widerrufen werden, wenn dies laut vertraglichen oder tariflichen Vorschriften möglich ist.

Den Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei gestalten. Der Beendigungszeitpunkt muss jedoch klar bestimmt sein. Häufig wird in Aufhebungsverträgen vereinbart, dass der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt wird. Noch offener Urlaub wird dann angerechnet. In den meisten Fällen wird weiter vereinbart, dass die gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beendigung erledigt sind (Generalquittung).

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ohne ausreichende Bedenkzeit unterschrieben werden. Wenn Ihr Arbeitgeber darauf drängt, dass Sie den Vertrag sofort unterschreiben, könnte ein Gericht entscheiden, dass der Vertrag unwirksam ist, weil Sie überrumpelt wurden.

Wenn Sie eine Überprüfung eines Aufhebungsvertrages wünschen oder andere Fragen zum Arbeitsrecht haben, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit mir in meiner Kanzlei am Schlosspark in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf bei Hamburg

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Bergedorf

Kontakt per WhatsApp

Nachricht schreiben

KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT UND AUFHEBUNGSVERTRAG / Rechtsanwalt Frank Freytag in Hamburg - Bergedorf
Tel. 040 73506935  KONTAKT  

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf “Zustimmen & anzeigen”, um zuzustimmen, dass die erforderlichen Daten an Google Maps weitergeleitet werden, und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in unserer Datenschutz. Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen. Gehe dazu einfach in deine eigenen Cookie-Einstellungen.

Zustimmen & anzeigen