Kosten einer Rechtsberatung/Vertretung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind die Gerichtsgebühren und die Gebühren des Rechtsanwalts. In bestimmten Fällen, zum Beispiel im Strafrecht gibt es Rahmengebühren. Wenn das Verfahren gewonnen wird, muss der Gegner in der Regel die Kosten ersetzen. Nach Abschluss des Verfahrens beantrage ich für Sie im Rahmen der Kostenfestsetzung den Ausgleich der Kosten.
Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten und aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse keine Möglichkeit haben einen Anwalt zu bezahlen, können Sie für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beantragen. Wenn Sie aus Hamburg kommen, gibt es die Möglichkeit sich an die ÖRA zu wenden. Wenn es vor Gericht geht, können Sie Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Bei dem ausfüllen der Formulare bin ich Ihnen gerne behilflich.
Kostenberechnung
Um die voraussichtlichen Kosten zu berechnen können Sie den nachfolgenden Online Rechner nutzen: www.rechtsanwaltsgebühren.de
Der Gesetzestext des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist hier zu finden.
Bevor Sie mich beauftragen informiere ich Sie über die Kosten der Beratung und die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens. Kontaktieren Sie mich hierzu gerne in meiner Kanzlei in Hamburg - Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf bei Hamburg.
Kanzlei am Schlosspark Bergedorf
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