Familienrecht / Güterstand

Ich berate Sie als Anwalt für Familienrecht in Hamburg Bergedorf zum Güterrecht, dies ist ein Teilbereich des Familienrechts.

Güterrecht Familienrecht

Vermögen bei Trennung und Scheidung 


Sie werden sich vielleicht fragen, was aus Ihrem Vermögen wird, wenn sie heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. 

  • gehört Ihrem Partner dann die Hälfte Ihres Vermögens oder partizipiert er hieran nicht?
  • haften Sie für die Schulden Ihres Partners?
  • wer muss für die Schulden, die in der Ehe gemacht werden grade stehen?

 
Im Familienrecht ist geregelt, ob und wie das Vermögen im Falle einer Scheidung auseinanderzusetzen ist. Hier kommt es darauf an, ob der gesetzliche Güterstand gilt oder ob ein anderer Güterstand vereinbart wurde.

Im Rahmen einer Erstberatung werde ich Ihnen erklären was im Falle einer Trennung und Scheidung mit Ihrem Vermögen passiert und worauf Sie achten müssen. 
 
Laut Gesetz gibt es drei Güterstände:     
   

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft

 
Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten einen Güterstand auswählen. Von der Wahl des Güterstandes hängt es ab, was mit dem Vermögen im Fall der Scheidung passiert.    
 
Ein Ehevertrag (§ 1408 Abs. 1 BGB) bei dem ein Güterstand gewählt wird ist beurkundungspflichtig (§ 1410 BGB). Der Ehevertrag muss also notariell beurkundet werden, damit er wirksam ist. So sollen die Eheleute vor unbedachten und übereilten Entscheidungen geschützt werden. Ein Notar berät die Eheleute vor Abschluss eines Ehevertrages ausführlich über die rechtlichen Folgen und die Risiken eine Vereinbarung über den Güterstand.  

Zugewinngemeinschaft

Wenn es keinen Ehevertrag gibt oder der Vertrag bezüglich des Güterstandes keine Regelungen enthält, gilt ab der Heirat automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit dem Tod oder der Scheidung endet der Güterstand.  
 
Vermögen, dass bei Heirat mit in die Ehe gebracht wurde behält jeder Ehegatte für sich. Für die Schulden eines Ehepartners haftet der andere nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn die Eheleute zusammen einen Kredit aufgenommen haben. In diesem Fall haften beide als Gesamtschuldner gegenüber der Bank.  

Wenn die Ehe geschieden wird, kann bei der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Das Gericht entscheidet über den Zugewinnausgleich, anders als bei dem Versorgungsausgleich, aber nicht von Amts wegen. Über den Zugewinnausgleich entscheidet das Gericht nur, wenn einer der Eheleute einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreicht. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können, ähnlich wie bei einem Ehevertrag, Regelungen zum Zugewinn vereinbart werden. 
      
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt. 

Wie oben erläutert wird das Anfangsvermögen bei dem Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Auch Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe werden bei einer Scheidung nicht zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Gemäß § 1374 Abs. 2 BGB sind Schenkungen und Erbschaften im Rahmen des Zugewinnausgleichs nicht auszugleichen. Etwas anderes kann bei dem Vorliegen besonderer Umstände gelten, die für einen Ausgleich sprechen. Da gesetzlich nicht klar geregelt ist was unter besonderen Umständen genau zu verstehen ist, gibt es häufig Streit darüber ob besondere Umstände vorliegen oder nicht. Insbesondere streiten sich die Eheleute oft darüber, ob beide anlässlich der Ehe beschenkt wurden oder ob die Schenkung nur an einen Ehegatten erfolgte. 

Die Hälfte des in der Ehe erworbenen Vermögens müssen die Eheleute bei einer Scheidung jeweils an den Ehepartner abgeben.          
 

Gütertrennung 

Wenn die Eheleute in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart haben, sind die Vermögen der Eheleute oder Lebenspartner getrennt voneinander zu betrachten. Wenn die Ehe geschieden wird, wird in diesem Fall kein Zugewinnausgleich durchgeführt. Beide Eheleute kümmern sich jeweils alleine um ihr Vermögen.  
 

Gütergemeinschaft 

Wenn durch einen Ehevertrag die Gütergemeinschaft vereinbart wurde, werden die jeweiligen Vermögen der Eheleute oder Lebenspartner gemeinsames Vermögen beider Eheleute. Dies gilt für das gesamte Vermögen, das die Ehegatten oder Lebenspartner während der Ehe erwirtschaften.
 
Auch der Hausrat oder Immobilien werden gemeinsames Vermögen beider Eheleute. 
 
Wenn die Ehe geschieden wird kommt es bei einer Gütergemeinschaft meistens zu Streitigkeiten. Oft fühlt sich einer der Eheleute bei der Aufteilung des Vermögens benachteiligt. Häufig bestehen auch Unklarheiten über die Zugehörigkeit des Vermögens.

Rechtsberatung zum Güterrecht - Bergedorf

Wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben und sich scheiden lassen wollen, berate und informiere ich Sie was aus Ihrem Vermögen wird. Wenn Sie Fragen zu einer Vermögensauseinandersetzung oder einem anderen familienrechtlichen Thema haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir in meiner Kanzlei am Schlosspark in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle der Kanzlei in Wentorf bei Hamburg.

Weitere Informationen zu den Themen Trennung und Scheidung:

Scheidung
Immobilen bei Trennung und Scheidung 
Familienrecht allgemein 


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KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT UND GÜTERRECHT / Rechtsanwalt Frank Freytag in Hamburg - Bergedorf / Tel. 040 73506935 / KONTAKT 

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