Anwalt für Verkehrsrecht in Bergedorf
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf berate und vertrete ich Sie im Verkehrsrecht, insbesondere bei Unfällen.
Ihr kompetenter Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Bergedorf
Sie hatten einen Unfall und suchen einen Anwalt für Verkehrsrecht In Bergedorf? Seit vielen Jahren ist einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte als Anwalt das Verkehrsrecht. Durch meine Erfahrung im Verkehrsrecht kann ich Ihnen bei einem Unfall in meiner Kanzlei in Kanzlei in Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf eine kompetente und umfassende Rechtsberatung im Verkehrsrecht garantieren.
Verkehrsunfall, Schadenersatz, Schmerzensgeld
Die meisten von Ihnen hatten wahrscheinlich schon einmal einen Unfall. Ob verschuldet oder nicht, im heutigen hektischen Straßenverkehr ist ein Blechschaden manchmal kaum zu vermeiden. Meistens trifft es einen völlig unvorbereitet und schuldlos. Selbst bei Autounfällen bei denen die Haftung zunächst völlig klar scheint, kommt am Ende häufig eine böse Überraschung. Die Versicherung will keinen Schadenersatz zahlen. Akzeptieren Sie diese Ablehnung nicht ohne sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.
Nach einem Verkehrsunfall wissen viele Geschädigte nicht, welche Ansprüche sie gegen die Versicherung des Unfallgegners haben. Viele Versicherungen zahlen oft zu wenig und manchmal sogar gar keinen Schadenersatz. Die Ablehnung oder die Kürzungen erfolgen aber oft zu Unrecht. Denken Sie daran, dass die Sachbearbeiter der Versicherungen sich tagtäglich mit verkehrsrechtlichen Angelegenheiten beschäftigen. Ihr Ziel ist es natürlich, dass die Versicherungen möglichst wenig oder gar nichts zahlen müssen. Jede Versicherung hat auch eine eigene Rechtsabteilung. Damit hier "Waffengleichheit" herrscht, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen. Durch meine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf habe ich das notwendige Fachwissen um Ihre Ansprüche gegenüber den Versicherungen durchzusetzen. Die Tricks der Versicherungen sind mir bekannt.
Um finanzielle Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden, sollten Sie mich möglichst unmittelbar nach einem Unfall kontaktieren.
Sie sind schuldlos in einen Autounfall verwickelt? Dann entstehen Ihnen durch meine Beauftragung keine Kosten. Die gegnerische Versicherung muss in diesen Fällen im Rahmen des Schadenersatzes auch die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht bezahlen. Nur wenn Sie den Unfall selber verschuldet haben oder Sie eine Teilschuld haben, müssen Sie die Kosten ganz oder teilweise selber tragen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich bei Ihrer Versicherung eine Kostenübernahme beantragen.
Sie wollen von der gegnerischen Versicherung Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld fordern? Als Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf helfe ich Ihnen dabei Ihre Rechte durchzusetzen. Ich berate und unterstütze Sie bei einem Verkehrsunfall, damit Sie den Schadenersatz und das Schmerzensgeld bekommen, dass Ihnen zusteht. Den Papierkrieg mit der Versicherung nehme ich Ihnen ab.
Wie ich Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht in Bergedorf bei einem Unfall helfen kann
Bei einem Autounfall mache ich für Sie geltend:
- Schadenersatz
- Schmerzensgeld
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- die Kosten des Sachverständigen
- die Kostenpauschale
Damit ich Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall helfen kann, benötige ich einige Informationen von Ihnen. Nach einem Unfall ist es ratsam möglichst Fotos von den Fahrzeugen in der Unfallendstellung zu machen, Zeugen anzusprechen und sich die Namen und Anschriften der Zeugen aufzuschreiben. Sollte die Polizei den Unfall aufnehmen, lassen Sie sich das Aktenzeichen der Polizei geben.
Nachdem alle Daten am Unfallort festgestellt und ausgetauscht sind, stellt sich Ihnen die Frage, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Um dies zu klären, sollten Sie sich nach einem Unfall umgehend bei mir melden. In einem ersten Gespräch in meinem Büro in Hamburg Bergedorf informiere ich Sie, ob Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eine Mithaftung in Betracht kommt. Ich bespreche u.a. mit Ihnen:
- ob es sinnvoll ist einen Gutachter mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen oder nicht
- ob Sie einen Mietwagen anmieten oder ob Sie Nutzungsausfall von der Versicherung fordern
- ob der Schaden auf Basis des Gutachtens abgerechnet werden soll oder ob eine Reparatur auf Rechnung erfolgen soll
Sobald die gegnerische Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung bekannt ist, werde ich die Versicherung anschreiben und sie auffordern, Ihnen Schadenersatz zu zahlen. Gegebenenfalls beantrage ich bei der Polizei, mir Akteneinsicht zu gewähren. Falls erforderlich bin ich Ihnen auch bei der Suche nach einem Sachverständigen behilflich.
Wenn notwendig verklage ich die Versicherungen auf Zahlung von Schadenersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Bergedorf
Ob Unfall, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder Führerscheinangelegenheiten, bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht berate ich Sie gerne in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Bergedorf oder in meiner Zweigstelle in Wentorf bei Hamburg. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Auf der Seite Dokumente können Sie vorab schon eine Vollmacht und den Aufnahmebogen für Verkehrsunfälle herunterladen.
Tipp bei einem Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen durch meine Beauftragung keine Kosten.
Sie hatten einen Unfall? Sie benötigen einen Anwalt für Verkehrsrecht? Rufen Sie mich gerne unverbindlich an. Sie können mir auch über das Kontaktformular eine Nachricht schicken.
Verkehrsrecht Hamburg Bergedorf
weitere Themen im Verkehrsrecht sind:
- Schmerzensgeld nach Unfall
- Verkehrsstrafrecht
- Bußgeld
- Ordnungswidrigkeit
- Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Fahrerflucht
- Führerscheinrecht
Auf der Seite News zum Verkehrsrecht finden Sie interessante Artikel und Urteile zum Verkehrsrecht.
Kanzlei am Schlosspark -Verkehrsrecht-
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- Hamburg Bergedorf und Wentorf
Ich habe viele Mandanten, die einen Unfall hatten, als Anwalt erfolgreich vertreten. Dies spielgelt sich auch in den positiven Bewertungen bei anwalt.de wieder.
Reparaturkosten
Reparaturkosten sind der Geldbetrag, der erforderlich ist um den entstandenen Schaden durch eine Werkstatt beseitigen zu lassen.
Der Geschädigte kann wählen zwischen der sogenannten konkreten Schadenabrechnung auf Basis einer Reparaturrechnung oder der sogenannten fiktiven Schadenabrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens.
Das bedeutet, dass der Geschädigte sein Fahrzeug zum Beispiel in einer Werkstatt auf Rechnung reparieren lassen kann.
Der Geschädigte kann sich aber auch dafür entscheiden, dass der Schaden auf Basis des Gutachtens, nämlich fiktiv abgerechnet wird. Der Geschädigte erhält in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung die Nettoreparaturkosten.
Der Vorteil einer fiktiven Abrechnung auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlages liegt darin, dass der Geschädigte selbst entscheiden kann, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder im unreparierten Zustand weiter fährt oder verkauft.
Der Nachteil der fiktiven Abrechnung besteht darin, dass nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB nur der Nettobetrag der kalkulieren Reparaturkosten verlangt werden kann. Die Umsatzsteuer kann nur dann verlangt werden, wenn und soweit sie tatsächlich anfällt. Das bedeutet auch, dass bei einer Reparatur in Eigenregie der Mehrwertsteueranteil für die zugekauften Ersatzteile von der Versicherung verlangt werden kann, wenn eine Rechnung für die Ersatzteile vorgelegt wird.
In meiner Kanzlei in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf kläre ich mit Ihnen zusammen welche Variante für Sie günstigster ist und wie ich Ihnen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf weiterhelfen kann. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Totalschaden
Bei einem Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. In diesem Fall ist nur eine Abrechnung auf Totalschadensbasis möglich. Das heißt, der Geschädigte erhält den Wiederbeschaffungswert für sein Fahrzeug unter Abzug des noch vorhandenen Restwerts. Beide Werte werden in der Regel vom Sachverständigen im Rahmen der Schadenskalkulation ermittelt.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Dabei ist grundsätzlich von der Schadenskalkulation des Sachverständigen auszugehen.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Reparatur möglich, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dabei sind der Brutto-Wiederbeschaffungswert und die Brutto-Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung einander gegenüberzustellen.
Bei einem Totalschaden unterbreiten die gegnerischen Versicherungen den Geschädigten häufig ein erhöhtes Restwertangebot.
Bei allen Fragen zu einem Totalschaden nach einem Unfall berate ich Sie gerne. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir.
Restwert
Restwert ist der Wert, zu welchem das unreparierte, beschädigte Fahrzeug veräußert werden kann. Wenn Sie Fragen zum dem Thema Restwert haben vereinbaren Sie bitte einen mit mir einen Termin mit mir.
Nutzungsausfall / Mietwagen
Nutzungsausfall kann nach ständiger Rechtsprechung nicht fiktiv gefordert werden. Nutzungsausfall ist nur bei tatsächlichem Ausfall des Fahrzeugs zu zahlen, also wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Bei einem Totalschaden muss die Versicherung allerdings Nutzungsausfall auch dann zahlen, wenn kein Ersatzfahrzeug gekauft wird.
Bei fiktiver Abrechnung auf Basis des Gutachtens ist also so lange kein Nutzungsausfall zu zahlen, wie die Reparatur nicht nachgewiesen ist.
Am einfachsten ist der Nachweis zu führen, wenn der Sachverständige nach der Reparatur eine entsprechende Reparaturbescheinigung ausstellt. Die Kosten für die Reparaturbestätigung hat der Versicherer des Schädigers dann zu tragen, wenn der Geschädigte einen solchen Nachweis für die Geltendmachung seines Nutzungsausfallschadens benötigt. Einigen Versicherern genügt jedoch ein Foto der reparierten Stelle mit einer auf diesem Foto befindlichen aktuellen Tageszeitung als Nachweis der Reparatur.
Anstelle von Nutzungsausfall kann der Geschädigte für die Zeit der Reparatur auch einen Leihwagen anmieten.
Zu allen Fragen bezüglich des Nutzungsausfalles und der Anmietung eines Leihwagens berate ich Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf gerne. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Schmerzensgeld
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden haben Sie Anspruch auf:
- Schmerzensgeld
- Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens
- Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt
- Ersatz des Haushaltsführungsschaden
Die Versicherungen zahlen oft ein zu geringes Schmerzensgeld. Bei einem HWS Syndrom / Schleudertrauma bestreiten die Versicherungen häufig, dass es durch den Unfall überhaupt zu einer Verletzung gekommen ist. Gerade bei der Position Schmerzensgeld ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir in meinem Büro in Hamburg Bergedorf.
So erreichen Sie die Kanzlei für Verkehrsrecht in Bergedorf
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren sich mich für eine Rechtsberatung im Verkehrsrecht und vereinbaren Sie einen Termin mit mir in meiner Kanzlei in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle der Kanzlei in Wentorf bei Hamburg. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
So kommen Sie zu uns:
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie bis zum Bahnhof Bergedorf fahren. Von dort aus ist das Büro zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar. Falls Sie mit dem Auto kommen, können Sie in dem Parkhaus direkt gegenüber der Kanzlei parken.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf online kontaktieren
Sie benötigen Hilfe im Verkehrsrecht in Hamburg Bergedorf? Bitte nutzen Sie das folgende Formular, um mir Ihr Anliegen im Verkehrsrecht zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Nachricht und summarischer Prüfung des Sachverhalts gebe ich Ihnen eine kurze, erste Einschätzung und informiere Sie über die Kosten einer Erstberatung oder einer Vertretung in Ihrem Fall. Sie können dann in aller Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen.
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Rechtsanwalt Verkehrsrecht Hamburg Bergedorf
KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT IN BERGEDORF
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