Beratung bei drohenden Verlust des Führerschein 

durch einen Rechtsanwalt in Hamburg Bergedorf 

Führerschein, Fahrverbot, Verkehrsrecht, Anwalt

Ich berate Sie in meiner Kanzlei in Hamburg Bergedorf, wenn aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat der Verlust des Führerscheins droht.   

  • ist Ihr Führerschein in Gefahr?
  • droht Ihnen ein Fahrverbot und die Verhängung einer Sperrfrist?  


Ein Fahrverbot kann verhängt werden bei: 

  • Rotlichtverstoß
  • Überhöhter Geschwindigkeit
  • Drogen oder Alkohol am Steuer
  • Abstand nicht eingehalten    


Bei drohenden Verlust Ihres Führerscheins berate ich Sie über die rechtlichen Möglichkeiten den Verlust des Führerscheins abzuwenden.

 
Zu unterscheiden ist, ob Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird.

Wenn Sie zum Beispiel deutlich zu schnell gefahren sind oder das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet haben, müssen Sie ein Bußgeld zahlen. Zudem droht Ihnen ein Fahrverbot.

Bei einer Straftat wie dem unerlaubten entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) gemäß § 142 StGB droht neben dem Fahrverbot die Entziehung der Fahrerlaubnis.   

Ein Fahrverbot und ein Führerscheinentzug können aber unter Umständen vermieden werden. Bei einem Bußgeldbescheid muss man die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beachten. Die Frist beträgt lediglich 2 Wochen. Ich rate Ihnen daher möglichst umgehend einen Termin mit mir zu vereinbaren. Wenn es um einen Bußgeldbescheid geht, kann ich Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten.     

Was ist der Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, wird Ihnen für einen bestimmten Zeitraum verboten im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Neben dem Fahrverbot wird in der Regel ein Bußgeld verhängt. Der Führerschein muss bei der Behörde abgegeben werden. Nach dem Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück.

Wenn der Führerschein entzogen wird, verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit. Nach dem Ablauf der Sperrfrist müssen Sie Ihren Führerschein neu beantragen.   

Bei einer Straftat, wie bei der Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer mit mehr als 1,1 Promille muss man mit einem Entzug des Führerscheins rechnen. In der Regel entziehen die Gerichte schon vor einem Urteil durch einen Beschluss vorläufig die Fahrerlaubnis. Dies ist der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass es zu einer Verurteilung und zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt.

Wen Alkohol im Spiel ist, beschlagnahmt die Polizei den Führerschein manchmal schon bei einer Kontrolle.   

Wenn ein Fahrverbot droht, überprüfe ich den Bußgeldbescheid auf Fehler. Gegebenenfalls lege ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Eine Geschwindigkeitsmessung kann ebenso fehlerhaft sein, wie die Berechnung der Rotlichtzeit bei dem Überfahren einer roten Ampel. 

Auch wenn sich herausstellen sollte, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtswidrig ist, besteht noch die Möglichkeit ein Fahrverbot abzuwenden. Ein Fahrverbot kann unter Umständen mit der Zahlung einer erhöhten Geldbuße vermieden werden. In der Regel wird die Geldbuße in diesen Fällen verdoppelt. In Frage kommt dies zum Beispiel bei Berufskraftfahrern, die besonders auf ihren Führerschein angewiesen sind. Ihnen droht bei einem Fahrverbot eine Kündigung durch ihren Arbeitgeber.       

Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lässt sich zumindest Zeit gewinnen. Wenn der Bußgeldbescheid später rechtskräftig wird, haben Sie vielleicht die Möglichkeit den Führerschein abzugeben, wenn Sie nicht so sehr auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zum Beispiel in Ihren Ferien.   

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot bekommen haben, haben Sie die Möglichkeit Ihren Führerschein innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft abzugeben. Die Abgabe des Führerscheins lässt sich also über mehrere Monate hinauszögern.

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen werden soll, kann auch dies eventuell noch vermieden werden oder zumindest kann die Dauer der Sperrfrist verringert werden. Sie sollten sich in diesen Fällen daher von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

Wenn Ihnen der Verlust Ihres Führerscheins droht, berate ich Sie in meiner Anwaltskanzlei in Hamburg Bergedorf über Ihre rechtlichen Möglichkeiten den Verlust des Führerscheins abzuwenden. Gegebenenfalls beantrage ich mir Akteneinsicht zu gewähren. Sobald mir die Akte vorliegt, entwickele ich mit Ihnen zusammen die richtige Strategie, damit Sie Ihren Führerschein möglichst behalten oder nur für einen kurzen Zeitraum verlieren. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit mir meiner Kanzlei am Schlosspark in Hamburg Bergedorf oder in der Zweigstelle in Wentorf bei Hamburg.  

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KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT-FÜHRERSCHEIN / Rechtsanwalt Frank Freytag in Hamburg - Bergedorf / Tel. 040 73506935
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